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Hinweise zur Künstlersozialkasse

Als Webdesigner gehöre ich lt. dem Urteil (BSG) vom 7. Juli 2005 zu Gruppe der Künstler. Für Gestaltung & Optimierung von Webseiten muss der Auftraggeber deshalb die Künstlersozialabgaben abführen.

Tätigkeiten des Webdesigners

Meine Tätigkeiten umfassen vor allem: Erstellung von Internetpräsenzen Optimierung von Webseiten Zudem kommt die Planung, Gestaltung und Beratung der Kunden. Zusammen erstellen wir ein Konzept und den finanziellen, technischen und marktstrategischen Anforderungen der heutigen Zeit zu entsprechen.

Warum keine GmbH?

Warum keine GmbH? Die Künstlersozialabgabe wird für alle Leistungen von Webdesignern fällig. Auch wenn ich kein Mitglied der Künstlersozialkasse wäre, müssen diese Beiträge vom Auftraggeber abgeführt werden. Umgehen könnte man diese Abgaben, indem ich meine Tätigkeit in eine UG, GmbH oder dergleichen umwandle. Dadurch würden allerdings höhere Kosten entstehen, die im auch der Auftraggeber zu tragen hätte. Durch die Tätigkeit als Freiberufler bin ich ungebunden, standortunabhängig und nicht weisungsgebunden. Da einige Kosten der normalen Unternehmen entfallen, kann ich unter dem Strich bessere Preise anbieten.

Was ist als Auftraggeber zu beachten?

Was ist als Auftraggeber zu beachten? Wenn man die künstlerische Leistung eines Webdesigners in Anspruch nimmt, muss eine kleine Abgabe ein die KSK gezahlt werden. Mehr Informationen gibt es hier. https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/kuenstlersozialabgabe.html